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  • Besondere Risiken im Effektenhandel
  • Wie die Schweiz die Geldwäscherei bekämpft
  • Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge
  • Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten
  • Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhaengigkeit der Finanzanalyse
  • Das Konsumkreditgesetz
  • Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken
  • Swiss Banking Roadmap 2015
  • The World of Swissbankig
  • Legal Notices

  • Legal Notices Behandlung Daten
  • Legal Notices Online Privacy Policy
  • Legal Notices rechtlicher Hinweis
  • „Eurotraders Lizenz und Autorisierung”

    Eurotraders (Schweiz) AG ist autorisiert durch die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (GWG) als Finanzintermediär aufzutreten, gemäss des Art. 14 GWG. In Übereinstimmung mit den Regeln des GWG der Schweiz ist Eurotraders AG unter der Aufsicht der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei des Eidgenössischen Finanzdepartements.

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